Zum Inhalt springen
#Brexit: Die Auswirkungen auf Gemeinschaftsmarken und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster | Myfonts

#Brexit: Die Auswirkungen auf Gemeinschaftsmarken und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Brexit

#Brexit: Die Auswirkungen auf Gemeinschaftsmarken und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Jason Smith Wissen teilen

Während die Zeit vergeht und der Schock des Brexit vorübergeht, fragen sich viele Unternehmen, wie sich die Veränderungen auf sie auswirken werden. Ich habe mich sehr für den Verbleib in der EU eingesetzt, aber seit die britische Öffentlichkeit sich für den Austritt entschieden hat, müssen wir nach vorne schauen und uns vorbereiten. Als Designer müssen wir unsere Arbeit schützen, und bei Schriftdesign sind Marken besonders wichtig. Wir haben von unseren Anwälten einige Ratschläge erhalten, von denen ich dachte, dass sie für andere nützlich sein könnten, und ich habe beschlossen, sie in unserem Blog zu veröffentlichen. Hier ist er: 

Gegenwärtig besteht Ungewissheit Über die spezifischen Austrittsszenarien. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass das Vereinigte Königreich nach einem förmlichen Austritt aus der EU nicht mehr unter gemeinschaftsweite Rechte wie die Gemeinschaftsmarke (GM) oder das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) fallen wird.

CTM

  • Das Votum des Vereinigten Königreichs für den Austritt aus der EU hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Gemeinschaftsmarken: Das Vereinigte Königreich bleibt während der Austrittsverhandlungen ein EU-Mitgliedstaat, und die Gemeinschaftsmarken werden sich in dieser Zeit weiterhin auf das Vereinigte Königreich erstrecken.
  • Nach dem Austritt aus der EU: Bestehende Gemeinschaftsmarken werden im Vereinigten Königreich mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr unter Anwenden zu finden sein. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die britische Regierung den Inhabern von Gemeinschaftsmarken erlauben wird, ihre Rechte an Gemeinschaftsmarken im Vereinigten Königreich als nationale britische Marken neu anzumelden, wobei das ursprüngliche Anmeldedatum der Gemeinschaftsmarke beibehalten wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, wie der Zeitplan oder die Gebührenstruktur für dieses Verfahren aussehen wird.
  • Nach dem Austritt aus der EU: Neue Gemeinschaftsmarken werden nicht für das Vereinigte Königreich gelten. Die Anmelder müssten unter Anwenden eine eigene nationale Marke für das Vereinigte Königreich anmelden. Gemeinschaftsmarken werden in den anderen 27 EU-Mitgliedstaaten weiterhin unter Anwenden eingetragen.

RCD

  • Wir gehen davon aus, dass für Gemeinschaftsgeschmacksmuster die gleichen Regeln gelten wie für Gemeinschaftsmarken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es schwierig ist, die vollständigen Auswirkungen des Austritts aus der EU auf den Schutz und die Durchsetzung von Markenrechten und Geschmacksmustern im Vereinigten Königreich zu beurteilen, solange die Bedingungen für die Beziehungen des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit nicht feststehen. Wenn Sie nur in Europa eingetragene Rechte des geistigen Eigentums besitzen und unsicher sind, welcher Schutz oder welche Maßnahmen eingeführt werden, sollten Sie Mai lieber jetzt Anmeldungen im Vereinigten Königreich einreichen als zu warten; dies Mai Hilfe bei der Verteilung der Kosten, insbesondere wenn Sie mehrere Vermögenswerte in Ihrem Portfolio haben.

Das Kopfzerbrechen für jedes Unternehmen mit einer großen Anzahl von Marken ist potenziell riesig, daher sehe ich den Reiz darin, Anmeldungen für das Vereinigte Königreich im Voraus einzureichen. Das Problem dabei ist, dass wir immer noch nicht wissen, was die Regierung in Bezug auf Hilfe, Kostenübernahme oder sogar die Übertragung bestehender EU-Marken auf das Vereinigte Königreich tun wird, so dass jede Präventivmaßnahme eine Verschwendung von Zeit und Geld sein könnte. Derzeit wissen wir noch nicht einmal mit 100-prozentiger Sicherheit, dass der Brexit stattfinden wird, also heißt es zumindest für uns, erst einmal abzuwarten, was passiert...