Typ Copyright : Tätigkeit


Typ Urheberrecht



Handverlesene Links

 - ATypI: Schriftzeichenschutz
- Deutsches Patent- und Markenrecht: Geschmacksmuster
- Deutsches Patent- und Markenrecht : Verfahren zu Schutzrechten
- Emigre: Argumente gegen den urheberrechtlichen Schutz von Schriftbildern und unsere Antworten, von Patricia Lillie
- Gesetz zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz)
- Microsoft: FontShop gewinnt bahnbrechenden Fall (und andere Geschichten)
- Terrence J. Carroll: comp.Fonts FAQ (zusammengestellt von Norman Walsh)
- Terrence J . Carroll: Schutz für Schriftentwürfe: Ein Copyright-Vorschlag
- TLÖN-Forum: Urheberrecht & Fonts im Zeitalter des Cyberspace von Jane Patterson
- TypeRight
- Valentin Blank: Schriftschutz. Schutz typographischer Schriftzeichen und Schriften im schweizerischen Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht [PDF]


Typ Urheberrecht

Nach den Berichten von Roman Tomaszewski (1921-92), die in den von ihm mit herausgegebenen polnischen ZeitschriftenÄhnliche (Litera, 1966-78, und proTypo, 1991-93) veröffentlicht wurden, war die Association Typographique Internationale (ATypI) sehr engagiert an der Ausarbeitung des so genannten Typefaces Act (Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz von Schriftbildern und deren internationale Hinterlegung) beteiligt. Das Gesetz war ein Versuch, ein internationales System zum Schutz von Schriftbildern im Rahmen der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) zu organisieren.

Ich zitiere eine Übersetzung des Artikels von Roman Tomaszewski aus proTypo 3/1992:

In den letzten dreißig Jahren gab es ein großes internationales Interesse am künstlerischen und industriellen Schutz von Schriften, das von ATYPI unterstützt wird, einer Nichtregierungsorganisation, die bekanntlich der UNESCO angeschlossen ist. ...

Im Jahr 1973 fand in Wien eine wichtige internationale diplomatische Konferenz statt.

Sie wurde von der österreichischen Regierung organisiert, und die Unterlagen wurden von der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf vorbereitet. Auf dieser Tagung erörterten die Delegierten mehrerer Dutzend Länder drei neue Übereinkommen, die seither als Wiener Übereinkommen bezeichnet werden, und änderten sie ab. Diese waren:

  1. über die Eintragung von Marken
  2. zur Einordnung von Bildbestandteilen von Marken
  3. zum Schutz von Schriftbildern.

Das dritte Abkommen wurde von 11 Ländern unterzeichnet. Es wurde nur von den Parlamenten Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Das Abkommen kann erst in Kraft treten, wenn mindestens drei weitere Länder es unterzeichnet haben.

Nach der Unterzeichnung des Wiener Abkommens wurden die Rechtliches Angelegenheiten in Bezug auf den Schutz von Schriftzeichen in Polen von Janusz Barta und Maria Pozniak-Niedzielska analysiert. Eine ausführliche Analyse des Wiener Abkommens und seiner Entstehungsgeschichte wurde von Günter Kelbel in Köln veröffentlicht, und der Autor dieser Zeilen hat eine Rezension dieses Buches verfasst. ...

Weitere Informationen Über über den geplanten Schutz von Schriften im Rahmen des Wiener Übereinkommens und Über über andere Aspekte des Urheberrechts für Schriften:

  • Brinkhoff, Susanne: Computerschriftzeichenschutz : der Schutz typographischer Schriftzeichen - insbesondere Computerschriften - durch das Schriftzeichengesetz und andere Vorschriften. In: Computer im Recht, Bd. 4. Marburg: Elwert, 1995. (Deutsch, Schutz von Computerschriftzeichen: der Schutz von Schriftzeichen - insbesondere Computerschriftzeichen - durch das Schriftzeichengesetz und andere Vorschriften Rechtliches )
  • Kelbel, Günter: Der Schutz typographischer Schriftzeichen. Carl Heymanns Verlag, Köln 1984, ss. 387.
  • Barta, Janusz: Ochrona prawna kroju pisma drukarskiego (Polnisch, Rechtliches Schutz eines Schriftbildes). Zesz. Nauk. Uniw. Jagiellonskiego, Prace z wynalazczosci i prawa autorskiego, Vol 5. Krakau. S. 121-125.
  • Pozniak-Niedzielska, Maria: Wzory zdobnicze i ich ochrona (Polnisch, Designmuster und ihr Schutz). Wydawn. Prawnicze, Warszawa 1978, S. 216.

Menschen auf dem Gebiet des Urheberrechts

Wir kennen 6 Personen, die in diesem Bereich arbeiten:

Charles Bigelow
Cynthia Hollandsworth Batty
König Ludwig XIV.
Chris MacGregor
Charles Peignot
Hermann Zapf

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